Der Gebäudeenergieausweis:
Ab dem 01.10.2009 ist die neue Energie Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.
Alle Wohngebäude brauchen ab dem 1. Oktober 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
Mieter und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Verbräuche wie z.B. Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Wohngebäude in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungs-empfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.
Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis, jedoch nicht in allen Fällen.
Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?
Freie Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: für alle Wohn- und nicht Wohngebäude
Ausnahme:
Nur Bedarfsausweis für unsanierte Gebäude,
mit bis zu 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.November 1977 (bei Bauantrag bis zum 01.Oktober 2008, gilt auch für diese Gebäude Wahlfreiheit)
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis kann logischerweise nur für Bestandsgebäude erstellt werden. Dieser ist die kostengünstigere Variante, da der Ausweis nur auf Basis der Energieverbrauchsdaten für die Heizung und die Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre erstellt wird. Allerdings wird das Ergebnis des Ausweises auch sehr stark vom Nutzverhalten der Bewohner beeinflusst.
Der Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird für Neubauten wie für Bestandsgebäude auf Grundlage der geplanten bzw. bestehenden Bauausführung ermittelt. Das bedeutet, dass der Bauherr, sofern er ausreichende Kenntnis hat, uns alle erforderlichen Daten der Gebäudehülle, Heizung, Warmwasserbereitung etc. mitteilt. Die zwar etwas teurere aber wahrscheinlich sicherere Methode ist aber, dass die Daten von uns vor Ort ermittelt und aufgenommen werden. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. |